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Organe, Leitung, Verwaltung, Hochschulrat und Hochschulkuratorium

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Sie wird vom Präsidenten geleitet, der wiederum von zwei Vizepräsidenten vertreten und unterstützt wird.

Die Universität gliedert sich nach näherer Ausgestaltung der Grundordnung in zurzeit 11 Fachbereiche, in denen verwandte und sachlich benachbarte Fachgebiete unter Berücksichtigung der Ausbildungsbezogenheit zusammengefasst sind. Darüber hinaus werden fachbereichsübergreifende Aufgaben und Serviceaufgaben in den Bereichen Forschung, Studium, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung von Zentralen Einrichtungen wahrgenommen.

Die Universität nimmt die ihr durch das Hochschulgesetz übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben in eigener Verantwortung wahr. Den jeweiligen Entscheidungsgremien gehören Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der Studierenden, der akademischen sowie der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmberechtigt an, die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

 

Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 10.01.2007   zum KontaktWebmaster   zum ImpressumImpressum    zum SeitenanfangSeitenanfang