16.07.2005KreissägeSchwere Fingerverletzung an einer KreissägeEin Mitarbeiter war dabei, an einer vorschriftsmäßig ausgestatteten Kreissäge Kunststoffscheiben zuzuschneiden. Um die gesägten Zuschnitte mit dem Schiebestock leichter aus dem Bereich des Sägeblattes entfernen zu können, wurde der vorhandene Schutz nicht bis auf die Zuschnitte abgesenkt. Beim Sägen des Kunststoffes geriet der Mitarbeiter - entweder durch Verkanten der Zuschnitte oder durch Unachtsamkeit - mit der linken Hand in das Sägeblatt. Dabei wurde der Mittelfinger teilweise amputiert. Es gelang den Ärzten, den Finger wieder anzunähen. Für den Verletzten bleibt zu hoffen, dass der Heilungsprozess erfolgreich verläuft und er alle Finger wieder benutzen kann. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Schutz über dem Sägeblatt ordnungsgemäß bis auf den Zuschnitt abgesenkt worden wäre. Quelle:BG Druck und Papierverarbeitung "tag für tag", 03/2005 Druckversion |
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| Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 28.11.2005 |
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