Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer systematischen Präventation die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Sie ist auch eine Voraussetzung dafür, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so auszuwählen oder zu gestalten, daß technische Mängel, Organisationsm�ngel und Fehlverhalten verringert oder beseitigt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern.

Sie hilft zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Informationen über die Ergebnisse der Beurteilung und über die Maßnahmen helfen den Beschäftigten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz §5 und § 6. Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Vorschriften im deutschen Arbeitsschutzrecht spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Mutterschutzrichtlinienverordnung
  • Störfallverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift Lärm BGV B3

Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.

 

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 17.01.2007   zum KontaktWebmaster   zum ImpressumImpressum    zum SeitenanfangSeitenanfang