Unterweisung

Unterweisungen sind ein zentrales Mittel der Sicherheitsarbeit eines Bereiches. Die Pflicht die Mitarbeiter zu unterweisen, findet sich in diversen Vorschriften und Regeln. So bspw.

  • im Arbeitsschutzgesetz § 12 (1),
  • in der GUV A1 §7 (2) und der
  • TRGS 526 "Laboratorien" Pkt. 4..3.

Informiert werden müssen die Mitarbeiter, über alle, bei ihren Tätigkeiten, auftretenden Gefahren. Die Unterweisung muß

  • vor Aufnahme der Beschäftigung,
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
  • vor der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien erfolgen.

Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, aber mindestens jährlich zu wiederholen.

Die erfolgte Unterweisung ist mit Inhalt und Zeitpunkt festzuhalten und von den Unterwiesenen zu unterschreiben. Im Folgenden sind einige Unterweisungsnachweise verfügbar.

Unterweisungsvorlagen
(nur innerhalb der Universität Mainz)
 

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 21.04.2008   zum KontaktWebmaster   zum ImpressumImpressum    zum SeitenanfangSeitenanfang