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Unfallanzeige
Jeder Unfall, durch den eine über die Hochschule versicherte Person ärztliche Behandlung
in Anspruch nehmen muss, ist anzuzeigen.
Bei einem Unfall ist deshalb wie folgt vorzugehen:
Sofortmaßnahmen (soweit erforderlich).
- Bei erforderlicher ärztlicher Behandlung ist die Rettungsleitstelle 0-19 222 anzurufen.
- In den Fällen, in denen eine Gefahr für andere Mitarbeiter besteht, ist sofort die
Dienststelle Arbeitsschutz zu benachrichtigen. Desgleichen ist die Dienststelle Arbeitsschutz bei tödlichen Unfällen oder bei Unfällen
mit mehreren Beteiligten unverzüglich zu benachrichtigen.
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