Unfallanzeige

Jeder Unfall, durch den eine über die Hochschule versicherte Person ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss, ist anzuzeigen.

Bei einem Unfall ist deshalb wie folgt vorzugehen: Sofortmaßnahmen (soweit erforderlich).

  1. Bei erforderlicher ärztlicher Behandlung ist die Rettungsleitstelle 0-19 222 anzurufen.
  2. In den Fällen, in denen eine Gefahr für andere Mitarbeiter besteht, ist sofort die Dienststelle Arbeitsschutz zu benachrichtigen. Desgleichen ist die Dienststelle Arbeitsschutz bei tödlichen Unfällen oder bei Unfällen mit mehreren Beteiligten unverzüglich zu benachrichtigen.
 

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 04.02.2005   zum KontaktWebmaster   zum ImpressumImpressum    zum SeitenanfangSeitenanfang