Ausbildung
Ersthelfer AusbildungWer einen Unfall oder eine lebensbedrohende Erkrankung erleidet, erwartet von seinen Mitmenschen Hilfe
Die Universität hat sich verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden, um die Erstversorgung aller Bediensteten und Studierenden sicherzustellen. Die Dienststelle Arbeitsschutz führt zur Schulung der Ersthelfer regelmäßig pro Halbjahr mindestens einen Grundkurs und einen Auffrischungskurs durch.
- umfasst 16 Unterrichtsstunden - vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Durchführung - enthält die Darstellung und Besprechung der verschiedenen Maßnahmen - bietet intensive Übung der Maßnahmen - lehrt anhand äußerer Erscheinungsbilder Gefahren zu erkennen - wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen, die z. B. beim - muss in regelmäßigen Zeitabständen (innerhalb von 2 Jahren) aufgefrischt Folgende Aufgaben werden vom Ersthelfer wahrgenommen: · Die regelmäßige Kontrolle, dass die erforderliche Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden und einsatzfähig ist. · Information der Beschäftigten und Studierenden bezüglich evtl. erforderlicher Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen (Aushänge) · Kontrolle, dass Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden (Verbandbuch). · Sachkundiger Umgang mit Rettungsgeräten, die besondere Kenntnisse verlangen.
Aufgrund Ihrer Hinweise haben wir die Zusammensetzung der Kurse für das Jahr 2010 geändert. Versuchsweise werden die Trainings-Schulungen in wissenschaftliche (alle Laborbereiche) und nichtwissenschaftliche (alle Verwaltungsbereiche, FB 01-03, 05-08 und 11) Schulungen unterteilt. Der Inhalt der Schulungen bleibt weitestgehend bestehen. In den Schulungen für den wissenschaftlichen Bereich werden auf Verletzungen im Laborbereich näher eingegangen. |
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| Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 06.12.2011 |
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