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Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss unabhängig von
der Dauer und Intensität der Nutzung die sicherheitstechnischen Anforderungen
der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen auch sinngemäß
für Büroarbeitsplätze zu. Dabei soll die Sicherheit und die Gesundheit der
Beschäftigten im Vordergrund stehen, ohne den notwendigen Spielraum für die
Anpassung an die individuellen Situationen zu nehmen.
Der Leitfaden für die
Gestaltung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze GUV-I 650 ist eine Hilfe für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Für die Arbeitsplätze in diesen Bereichen, sind
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen.
Bei offenen Fragen steht die Dienststelle Arbeitsschutz zur Verfügung.
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Fax.:39-23839
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